Nebenkosten


Die regelmäßige Nebenkosten-Abrechnung sorgt in Deutschland immer wieder für Uneinigkeit zwischen Mietern und Vermietern und beschäftigt die zuständigen Gerichte.

Grundsätzlich muss jeder Mieter die sogenannten Betriebskosten,  die sich aus der Betriebskostenverordnung ergeben, zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden. Abgerechnet werden die Betriebskosten, die tatsächlich entstanden sind. Beispielhafte Positionen sind:

  • Grundbesitzabgaben
  • Wasserkosten,
  • Abwasser,
  • Gartenpflege,
  • Hauswart,
  • Fahrstuhl und Stromkosten für Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Räume,
  • Versicherungen,
  • Kosten der Warmwasserbereitung,
  • Kosten der Heizung,
  • Kabel.

Wir beraten Sie gern dazu, wie und nach welchem Schlüssel Sie als Vermieter diese Posten auf Ihre Mieter umlegen können.

Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre gesamten Nebenkostenabrechnungen – rechtssicher und zu günstigen Mitglieder-Preisen.